Über die Meldestelle
Unser Unternehmen hat eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Über diese können Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Regelungen gemeldet werden.
Die Abgabe eines Hinweises ist vertraulich und auf Wunsch anonym möglich.
Hinweisgebende Personen sind gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt.
Die Bearbeitung der Hinweise erfolgt durch eine externe, unabhängige Stelle.
Nach Eingang eines Hinweises erfolgt eine Eingangsbestätigung.
Meldungen können vertraulich und auf Wunsch anonym über das externe Meldeportal abgegeben werden.
Ablauf der Bearbeitung
Nach Eingang eines Hinweises wird eine Eingangsbestätigung übermittelt. Der Sachverhalt wird geprüft und — sofern erforderlich — werden geeignete Maßnahmen eingeleitet. Hinweisgebende Personen werden über das Ergebnis informiert, soweit rechtlich zulässig.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung des Hinweises verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Aufklärung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Hinweis zum Verwendungszweck
Die interne Meldestelle dient nicht als allgemeine Beschwerdestelle und nicht zur Meldung akuter Notfälle. Für Notfälle wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden (Polizei: 110, Feuerwehr/Rettung: 112).